FAQs

Häufige Fragen & Informationen (Eu-Fahrzeuge und Exportgeschäfte)

Warum sind EU-Fahrzeuge so viel günstiger?
Die Preise für Neuwagen sind im EU-Ausland oft geringer u.a. aus folgenden Gründen:

1. Im Ausland sind die Steuern (Mehrwert-, Luxus- und Zulassungssteuer) oft höher als in Deutschland. Um den gleichen Endpreis zu erreichen, müssen deshalb die Nettopreise vor Steuern erheblich niedriger angesetzt werden.
Wenn das Fahrzeug aber nach Deutschland importiert wird, dann wird nur die deutsche Steuer fällig und der Endpreis ist niedriger als im Ausland.

2. In vielen Ländern ist die Kaufkraft schwächer und die Hersteller müssen niedrigere Endpreise ansetzen, um verkaufen zu können. Damit lohnt sich der Reimport.

3. Es gibt große Unterschiede in der Wettbewerbssituation. Während z.B. VW in Deutschland nur wenig Absatzprobleme durch niedrigere Preise für einen vergleichbaren Fiat hat, ist das z.b. in Italien ganz anders. Somit muss VW die Preise in Italien reduzieren um wettbewerbsfähig zu bleiben.

4. Wenn im EU-Ausland der PKW-Absatz zurück geht, dann sind die Vertragshändler dort bereit, EU-Autos zu äußerst attraktiven Preise nach Deutschland zu exportieren. Nur so können Sie Ihre Jahresstückzahlen erreichen. Das ist der Moment in dem wir die Fahrzeuge ordern und über eine Großabnahme von EU-Fahrzeugen einen sehr guten Preis erzielen.

Welche Ausstattung haben die EU-Fahrzeuge der AK Autoport Köln GmbH?
Es gibt natürlich Unterschiede in der Ausstattung. Manche von Deutschen bevorzugte Extras sind in anderen Ländern unüblich. Welche Extras betroffen sind, hängt vom jeweiligen Land ab, aus dem wir das Auto beziehen.
Man muss hier abwägen zwischen maximalem Preisvorteil und Ausstattung. Sie müssen sich einfach im Einzelnen
anschauen welche Ausstattungsmerkmale das angebotene Auto hat. Am Ende ist es Ihre Entscheidung, ob Sie für ein
spezielles Detail doch lieber ein für den deutschen Markt produziertes Fahrzeug kaufen. Sie müssen nur ausrechnen, was dieses Extra Sie wirklich kostet angesichts der erheblichen Preisdifferenz. Probleme mit in Deutschland vorgeschriebenen, aber im Ausland unüblichen Merkmalen gehören Dank neuer EU-Verordnungen der Vergangenheit an.

Welche Garantie hat ein bei der AK Autoport Köln GmbH gekauftes EU-Fahrzeug?
Die Hersteller-Garantie gilt in ganz Europa, auch für Reimport Fahrzeuge. Allerdings muss das Serviceheft folgende
Einträge aufweisen, damit die Garantie gilt:

1. Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
2. Auslieferungsdatum (Garantiestart)
3. Stempel des ausliefernden Händlers

Mit dieser Garantie können Sie in Deutschland auch bei jeder freien Werkstatt den Kundendienst durchführen lassen. Wichtig ist natürlich, dass Sie in der Garantiezeit nur Original-Ersatzteile verbauen lassen. Im Ausland empfiehlt es sich im Schadensfall eine Vertragswerkstatt aufzusuchen.

Wer repariert mein bei der AK Autoport Köln GmbH gekauftes EU-Fahrzeug?
Sie können den Kundendienst bei jeder Vertragswerkstatt oder aber auch problemlos bei einer freien Werkstatt ihres Vertrauens durchführen lassen - bundesweit. Wir empfehlen Ihnen Reparaturen innerhalb der Garantiezeit, vor allem bei einem Schadensfall im Ausland, bei einer Vertragswerkstatt mit Original-Ersatzteilen durchzuführen zu lassen. Auch die Werkstätten der Vertragshändler sind lange nicht mehr so ausgelastet wie früher, da die neuen Autos kaum noch Service brauchen. Manche Dieselfahrzeuge müssen erst nach 50.000 km zur ersten Inspektion!
Alle Kunden aus der Umgebung unseres Autohauses können ihr EU-Fahrzeug in unserer Meisterwerkstatt warten lassen. Wir arbeiten stets nach den Vorgaben des Herstellers. So bleibt die Herstellergarantie erhalten.

Warum sollte ich ein EU Fahrzeug bei der AK Autoport Köln GmbH kaufen?
Ich kann das EU-Auto doch auch selbst im Ausland kaufen! Natürlich können Sie das EU-Auto auch selbst im Ausland kaufen. Sie sollten nur bedenken, mit welchem Aufwand dies verbunden ist. Denken Sie an die ganzen Formalitäten, die Händlersuche, die Anliefer- oder Abholkosten etc. Wir haben schon tausende Autos importiert und kennen uns aus - profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Muss ich bei EU Fahrzeugen eine niedrigere Qualität in Kauf nehmen?
Nein. Die Qualitätsstandards sind in ganz Europa gleich. Abgesehen von möglichen Unterschieden in der Ausstattung
sind die Autos, die für das europäische Ausland produziert werden, völlig identisch mit Fahrzeugen, die über
deutsche Vertragshändler verkauft werden. Schließlich laufen die Fahrzeuge im Werk des Herstellers über das gleiche Band und werden aus identischen Teilen montiert. Natürlich werden Sie im Internet zahlreiche Seiten finden, die versuchen vom Kauf eines EU-Neuwagens abzuraten. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Vergleichen Sie die jeweilige Ausstattung und entscheiden Sie selbst!

Kann ich ein EU Fahrzeug bei der AK Autoport Köln GmbH finanzieren?
Natürlich können Sie in unserem Autohaus auch ein Fahrzeug finanzieren. Die Finanzierung eines EU-Neuwagens,
natürlich auch für gewerbliche Kunden, erfolgt in Zusammenarbeit unseren Partnerbanken.
Nennen Sie uns Ihre Wünsche und wir erarbeiten mit unserer Partnerbank gerne ein unverbindliches Finanzierungsangebot für Sie.

Erfüllt das EU-Fahrzeug die strengen deutschen Abgasnormen?
Importfahrzeuge sind in diesem Punkt baugleich und damit genauso umweltfreundlich wie die deutschen Modelle. Alle unsere Neuwagen erfüllen die Euro 5 Norm oder Euro 6 Norm.

Was versteht man unter einer Tageszulassung bei EU-Neufahrzeugen?
Eine Tageszulassung ist manchmal erforderlich wenn ein EU-Auto importiert werden soll, der Endkunde (Käufer) aber
noch nicht feststeht. Einige der EU-Autos, die wir liefern, haben eine Tageszulassung bzw. Registrierung. Weil der
ausländische Händler nur an Endkunden verkaufen darf, wird das EU-Fahrzeug für einen einzigen Tag zugelassen und
sofort wieder abgemeldet. In diesen Fällen beginnt die Garantie bereits mit der ersten Zulassung bzw. Registrierung zu laufen. In der Regel ist die Garantiezeit jedoch um nicht mehr als 4-8 Wochen verkürzt. Da EU-Fahrzeuge heutzutage mindestens 2 Jahre Garantie haben, ist dies nur ein kleiner Teil der gesamten Garantiezeit. Eine Tageszulassung macht aus einem Neuwagen nicht automatisch einen Gebrauchtwagen! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) sind Autos mit Tageszulassung als Neuwagen anzusehen, wenn das Modell noch unverändert hergestellt wird, es keine standzeitbedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellungsdatum und Verkaufsdatum max. 12 Monate liegen und der Kilometerstand nahezu "0" (+10) Kilometer beträgt. Für alle unsere EU-Neuwagen und Fahrzeuge, die noch innerhalb der Werksgarantie sind, bieten wir Ihnen für einen Aufpreis von nur 439,-- € eine 12 Monate gültige Neuwagenanschluss-Garantie ab Ende der Werksgarantie an.

Lieferzeiten ab Außenlager
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im EU-Fahrzeugsegment haben wir sehr gute Kontakte im europäischen Ausland und können daher unsere Fahrzeuge ab Außenlager bereits binnen 5 - 10 Werktagen an unsere Kunden ausliefern.

Kaufvertrag nach deutschem Recht
Unsere Kaufverträge entsprechen selbstverständlich dem deutschen Recht. Das garantiert Ihnen Sicherheit, Professionalität und Seriosität.

KFZ-Brief / COC (EWG-Übereinstimmungserklärung)
Für jedes EU-Fahrzeug erhalten Sie von uns das zugehörige COC (auch EWG-Übereinstimmungserklärung genannt) und ggf. bereits den deutschen Kfz-Brief. Somit kann Ihr Fahrzeug in der Regel bei jeder Zulassungsstelle problemlos angemeldet bzw. umgemeldet werden.

Exportgeschäfte (Abwicklung)

EU-Lieferung ohne USt.-IdNr (Privatpersonen)
 
Bei der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge an Erwerber ohne USt.-IdNr. macht die Finanzverwaltung die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Erwerber die tatsächliche Zulassung und Erwerbsbesteuerung im EU-Bestimmungsland dem liefernden Unternehmer nachweisen.

Fahrzeuge gelten unter folgenden Voraussetzungen als neu:

Motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48ccm oder einer Leistung von mehr als 7,2 kw.
Das Landfahrzeug hat nicht mehr als 6.000km zurückgelegt oder die erste Inbetriebnahme liegt im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurück.

Für die Erstattung der Mehrwertsteuer (19%) sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. Zulassung im Eu-Bestimmungsland
2. Erwerbsbesteuerungsnachweis im EU-Bestimmungsland

EU-Lieferung mit USt.-IdNr. (Gewerbekunden)

Anders verhält es sich beim gewerblichen Kauf durch eine Firma mit Sitz im Wirtschaftsraum der EU. Möchten Sie das Fahrzeug netto (ohne Deutsche MwSt.) bei uns kaufen, ist es zwingend erforderlich, einige wichtige Punkte zu beachten.

Falls Sie ein Fahrzeug als umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Netto-Kauf) bei uns zu kaufen beabsichtigen, müssen folgende Unterlagen von Ihnen erbracht werden:

1.    Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer Firma
2.    Gewerbemeldung und/oder Handelsregisterauszug
3.    Firmenstempel
4.    Gültiges Ausweisdokument des Firmeninhabers
5.    Bevollmächtigung des Abholers ( bei Abholung durch Dritte )
6.    Verbindliche Bestellung / Kaufvertrag unterschrieben und abgestempelt durch den Firmeninhaber im Original
7.    Kaufpreis- oder Anzahlung per Bankanweisung aus dem Heimatland
8.    Nachweis über die endgültige Verbringung des gekauften Fahrzeugs ins EU-Bestimmungsland. (Gelangensbestätigung)
9.    Bei Abholung durch ein Speditionsunternehmen: Frachtbrief (CMR)

Alle uns eingereichten Dokumente sowie Kopien müssen deutlich und gut lesbar sein. Wir empfehlen daher die Verwendung von Farb-Scans anstelle von SW-Kopien.
Ohne vollumfängliche Beachtung aller hier aufgeführten Vorgaben kann in unserem Hause kein umsatzsteuerbefreiter Kauf (Netto-Kauf) realisiert werden.


Nicht - EU Länder (Drittländer)

Falls Sie bei uns ein Fahrzeug für die Verbringung in ein Bestimmungsland außerhalb der EU zu kaufen beabsichtigen, stehen wir Ihnen in allen exportspezifischen Fragen wie gewohnt kompetent zur Seite. Hierbei gibt es in unserem Hause keinerlei Unterscheidung zwischen einem Fahrzeugverkauf an Privat oder Gewerbe.


Hier die an unsere Exporteure gestellten Anforderungen:
1.    Gültiges Ausweisdokument des Käufers
2.    Verbindliche Bestellung / Kaufvertrag persönlich vom Käufer unterzeichnet
3.    Hinterlegung einer Kaution in Höhe der ausgewiesenen Mehrwertsteuer
4.    Abholervollmacht
5.    Bei Beauftragung eines Spediteurs: Frachtpapiere (CMR)
6.    Bei Überführung des Fahrzeugs auf eigener Achse: Dokumente d. Überführungszulassung
7.    Nach erfolgter Ausfuhr: Rückgabe / Rücksendung der Ausfuhrerklärung mit amtlichem Stempel der zuständigen Behörden im Erbringungsland als Nachweis der endgültigen Ausfuhr des kaufgegenständlichen Fahrzeugs in das außereuropäische Bestimmungsland.
8. Achtung: Barzahlungen werden nur noch bis 10.000 EUR akzeptiert! (Geldwäschegesetz) Bei höheren Summen ist ein Zollnachweis über die Einfuhr notwendig. Daher empfehlen wir die Zahlung per Überweisung zu tätigen.


Gerne sind wir Ihnen bei folgenden Punkten behilflich:
1.    Erstellung der notwendigen Ausfuhrdokumente ( Ausfuhrbescheinigung etc. )
2.    Zollvorabfertigung über unsere Zollnummer mit Vorführung des kaufgegenständlich erworbenen Fahrzeugs in Düsseldorf
3.    Erwerb der jeweils benötigten Ausfuhrkennzeichen.
4.    Koordination / Organisation von Frachtpassagen ( Spedition / Truck / Schiff ).
5.    Rückerstattung der Mehrwertsteuerkaution nach Erhalt der zu erbringenden Nachweise (in bar oder per Bankanweisung) nach Ablauf des vereinbarten Prüfzeitraums gemäß Kautionsquittung.

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